Rechtsprechung
BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- lexetius.com
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte
- openjur.de
Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 41 Abs 1 S 1 SGB 12, § 42 Nr 1 SGB 12, § 42 Nr 2 SGB 12, § 27a Abs 3 S 1 SGB 12, § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein
- rewis.io
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein
- rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)
- taz.de (Pressemeldung, 23.07.2014)
Volle Sozialhilfe für Behinderte
- anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)
Mehr Sozialhilfe für Behinderte, die zu Hause leben
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.07.2014)
Rechte von Behinderten gestärkt
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Übliche Sozialhilfekürzung für Behinderte durch BSG gestoppt
Besprechungen u.ä.
- nomos.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und die Folgen für die Praxis (Anne Lenze/Wolfgang Conradis; info also 3/2015, 99-105)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 19.03.2013 - S 16 SO 114/11
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R
Dies legt schon der Wortlaut der Anlage zu § 28 SGB XII nahe; aus der Systematik des Gesetzes und seinem Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Vorschriften folgt diese Auslegung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 GG zwingend, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R) ausführlich dargestellt hat; zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen.Es muss indes typisierend bei familienhaftem Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen, gerade auch beim Zusammenleben von Eltern mit ihren behinderten erwachsenen Kindern, davon ausgegangen werden, dass die hilfebedürftige Person der Regelbedarfsstufe 1 (gemeinsamer eigener, kein fremder Haushalt) unterfällt, ergänzt durch die gesetzliche Vermutungsregelung des § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO) .
Auf die Frage, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt, kommt es bei der Zuordnung der Leistungsberechtigten zur Regelbedarfsstufe 1 gerade nicht an (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO) .
- BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 5/14 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Maßgeblich können auch nicht allein in sich ohnedies nicht konsistente Überlegungen des Gesetzgebers sein, die nur in die Ausschussberatungen bzw in die Gesetzesbegründung Eingang gefunden haben, weil diese zu system- und verfassungswidrigen Ergebnissen führen würden, wie der Senat ausführlich in seinen Entscheidungen vom 23.7.2014 (B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 14/13 R) im Einzelnen dargelegt hat. - LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
Aufhebung für die Vergangenheit, Jahresfrist, Vorverlagern des …
Der Senat sieht keine Veranlassung, dieser Rechtsprechung nicht zu folgen, zumal auch die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts diese Haltung bekräftigt (vergleiche Urteile des BSG vom 23.07.2014, Terminbericht vom 24.07.2014, Az. B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 12/13 R). - BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 37/16 R
Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Höhe bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit …
Damit hat der Gesetzgeber zum 1.1.2017 auf die Rechtsprechung des BSG (zB BSG vom 23.7.2014 - B 8 SO 12/13 R - FEVS 68, 107) reagiert und in § 8 RBEG geregelt, dass die Regelbedarfsstufe 2 auf "jede erwachsene Person" Anwendung findet, "wenn sie in einer Wohnung mit einem Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebt" (dazu Coseriu in Jahrbuch des Sozialrechts, Band 38 , 311, 312, 319) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2020 - L 10 AS 886/19
Sozialgerichtliches Verfahren; Streitgegenstand; Grundsicherung für …
Denn der Gesetzgeber hat zum 01. Januar 2017 auf die Rechtsprechung des BSG (zB BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 12/13 R, juris) reagiert und in § 8 RBEG geregelt, dass die Regelbedarfsstufe 2 auf "jede erwachsene Person" Anwendung findet, "wenn sie in einer Wohnung mit einem Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebt". - SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von …
bb) Ein solcher Sachverhalt lag der Weisung des BMAS zu Grunde, die als Reaktion auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts erging, dass im Sozialhilferecht sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann richtet, wenn sie mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein, während die Regelbedarfsstufe 3 demgegenüber bei Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt nur zur Anwendung kommt, wenn keinerlei eigenständige oder eine nur ganz unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 12/13 R - und - B 8 SO 31/12 R - sowie Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 5/14 R -, alle in juris). - SG Aachen, 27.11.2015 - S 19 SO 54/15
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung …
Mit Bescheid vom 09.12.2014 gewährte die Beklagte dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erneut Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einstufung in die Regelbedarfsstufe 3. Der Kläger legte am 16.12.2014 Widerspruch ein und verwies auf die Entscheidungen des 8. Senats des Bundessozialgerichts vom 23.07.2014 (Az. B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R).Soweit der 8. Senat des Bundessozialgerichts demgegenüber in den Entscheidungen vom 23.07.2014 (Az. B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R, alle abrufbar unter juris) ausgeführt hat, der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person richte sich auch dann nach der Regelbedarfsstufe 1, wenn eine erwachsene leistungsberechtigte Person mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, so vermag sich die Kammer dem ebenfalls nicht anzuschließen.
Soweit der 8. Senat des Bundessozialgerichts meint, diese gesetzgeberische Wertung werde durch die Vorschrift des § 39 Satz 1, 1. Halbsatz SGB XII sowie einem § 1626 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu entnehmenden "Leitbild eines "familienhaften Zusammenlebens" relativiert (so im Ergebnis BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R = juris, Rdnr. 14 f.; BSG…, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R = juris, Rdnr. 14 f.), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 2772/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - Berechnung des …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe am 23. Juli 2014 (B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 14/13 R) entschieden, dass erwerbsunfähige behinderte Menschen, die nicht in einer Partnerschaft lebten, im Gegensatz zur weit verbreiteten Praxis nicht nur einen Anspruch auf Sozialhilfe nach der Regelbedarfsstufe 3 in Höhe von 80 Prozent, sondern nach der Regelbedarfsstufe 1 in Höhe von 100 Prozent hätten.Er verwies erneut auf die Urteile des BSG vom 23. Juli 2014 (B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 14/13 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 55/15
Vorläufige Leistungen nach § 3 AsylbLG; Bedarfsstufen 1 und 3; Im Haushalt der …
Der erkennende Senat hat (vgl. u.a. Beschluss vom 23. Dezember 2014 - L 8 AY 84/14 B ER im Falle einer gemeinsam mit ihren drei minderjährigen Geschwistern und ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Person) keine Veranlassung gesehen, in Kenntnis der Urteile des BSG zur Anwendbarkeit der RBS 3 im Leistungsrecht nach dem SGB XII vom 23. Juli 2014 (- B 8 SO 12/13 R u.a. -) von der o.g. Auffassung abzuweichen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2015 - L 8 SO 367/14 Am 6. August 2014 beantragte der Antragsteller beim SG Aurich den Erlass einer einstweiligen Anordnung und begehrte die Gewährung des Regelsatzes gemäß RGBS 1. Zur Begründung verwies er auf die Rechtsprechung des BSG (B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R, B 8 SO 14/13 R).
- SG Neuruppin, 30.05.2017 - S 14 SO 121/15
Maßgebliche Regelbedarfsstufe für einen hilfebedürftigen erwachsenen behinderten …
Mit den ab 1. Januar 2011 eingeführten Regelbedarfsstufen nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz hat das Bundessozialgericht diese Entscheidungen fortgeführt, nun in Bezug auf die Regelbedarfsstufe, mit dem Ergebnis, dass ein erwachsener Sozialhilfeempfänger, die mit anderen Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden, den Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 zu erhalten haben, Urteile vom 23. Juli 2014, Az.: B 8 SO 14/13 R; B 8 SO 12/13 R; B 8 SO 31/12 R. - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2014 - L 8 AY 58/14
- SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 156/15
Anforderungen an die Zuordnung eines Sozialhilfeempfängers zu einer …
- SG Detmold, 02.02.2016 - S 2 SO 226/14
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach der Regelbedarfsstufe 1 statt 3; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 84/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 56/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 57/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2015 - L 8 SO 56/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 82/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 AY 36/14
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Alleinerziehendenmehrbedarf, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 15 SO 341/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 11 AS 1172/15
- SG Osnabrück, 13.10.2018 - S 44 AY 5/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2017 - L 8 SO 228/15
- SG Detmold, 31.03.2015 - S 2 SO 177/14
Anwendung der Regelbedarfsstufe 1 statt 3 im Rahmen des 4. Kapitels des SGB XII …
- SG Detmold, 31.03.2015 - S 2 SO 280/14
Anwendung der Regelbedarfsstufe 1 statt 3 bei einem erwachsenen behinderten und …
- SG Detmold, 17.03.2015 - S 2 SO 106/14
Anwendung der Regelbedarfsstufe 1 statt 3 im Rahmen des 3. Kapitels des SGB XII …
- SG Dortmund, 03.03.2015 - S 8 SO 259/12
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Regelleistung nach der …